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Regesten der Landgrafen von Hessen

(1502)

Georg Fleck d.Ä. tritt in den Schutz Wilhelm II.

Regest-Nr. 4976

Überlieferung | Regest | Originaltext | Nachweise | Textgrundlage | Zitierweise
Überlieferung
Abschriften: Staatsarchiv Marburg, Kopiar 13, Nr. 106, Bl. 101.
Regesten: Demandt, Regesten Kopiare 1, S. 584 Nr. 1508.
Regest
Landgraf Wilhelm II. nimmt Georg Fleck d.Ä., seine Knechte und sein Hausgesinde auf 4 Jahre lang in Schutz und Schirm, wofür er jedes Jahr 1 fl. auf dem Schloß Hauneck zahlen soll.
Nachweise

Weitere Personen

Hessen, Landgrafen, Wilhelm II. · Fleck, Georg d.Ä.

Weitere Orte

Hauneck, Burg

Sachbegriffe

Knechte · Schutz und Schirm · Burgen · Schlösser · Hausgesinde · Schutzgelder · Verspruchsgelder

Textgrundlage

Stückangaben, Regest

Demandt, Regesten 2.1

Zitierweise
Landgrafen-Regesten online Nr. 4976 <https://www.lagis-hessen.de/index.php/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/4976> (Stand: 08.05.2026)