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Regesten der Landgrafen von Hessen

(1501)

Gottschalk von Liederbach erhält für seine Dienste eine lebenslängliche Rente

Regest-Nr. 4843

Überlieferung | Regest | Originaltext | Nachweise | Textgrundlage | Zitierweise
Überlieferung
Abschriften: Staatsarchiv Marburg, Kopiar 13, Nr. 77, Bl. 80v.
Regesten: Demandt, Regesten Kopiare 1, S. 575/576 Nr. 1479; Becker, Alsfelder Regesten (Staatsarchiv Marburg), S. 209 Nr. 78.
Regest
Landgraf Wilhelm II. verschreibt Gottschalk von Liederbach in Ansehung seiner getreuen und nützlichen Dienste, die er bereits den Vorfahren des Landgrafen geleistet hat, jährlich 20 fl. und 20 Viertel Korn aus dem Renthof zu Alsfeld auf Lebenszeit. Sie sind jährlich zu Martini fällig und sollen vom Alsfelder Rentmeister und Zöllner entrichtet werden.
Nachweise

Weitere Personen

Hessen, Landgrafen, Wilhelm II. · Liederbach, Gottschalk [I.] von

Weitere Orte

Alsfeld, Renthof · Alsfeld, Zöllner

Sachbegriffe

Verschreibungen · Renten, lebenslängliche · Dienste, treue · Besoldungen · Belohnungen · Korn · Renthöfe · Rentmeister · Zöllner

Textgrundlage

Stückangaben, Regest

Demandt, Regesten 2.1

Zitierweise
Landgrafen-Regesten online Nr. 4843 <https://www.lagis-hessen.de/index.php/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/4843> (Stand: 21.05.2026)