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Regesten der Landgrafen von Hessen
1305 März 21
Belehnung des Ritters Konrad von Schöneberg und seines Sohnes
Regest-Nr. 478
- Überlieferung
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Abschriften: Abschrift 15. [Jahrhundert]: Staatsarchiv Marburg, Generalrepertorium Immenhausen, (unter 1390 Juli 25). Regesten: Regesten der Landgrafen von Hessen 1 Nachdr., S. 163 Nr. 455. - Regest
- Die Schöffen der Stadt Kassel beurkunden als Augen- und Ohrenzeugen, daß Landgraf Heinrich, seine Gemahlin, die Landgräfin Mechthild, Junker Johann, beider Sohn, und ihre Erben den Ritter Konrad von Schöneberg (Schonenberg) und seinen Sohn, den Knappen Konrad, mit einer Martinirente von zehn Mark schwerer Pfennige Geißmarer und Marburger Währung aus dem Zoll der Stadt Kassel erblich belehnt haben.
Siegler: die Stadt Kassel.
Datum: d. 1305 dominica ... Oculi mei semper. - Nachweise
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Weitere Personen
Hessen, Landgrafen, Heinrich I. · Hessen, Landgrafen, Mechthild, Frau Heinrichs I., geb. Gräfin von Kleve · Hessen, Landgrafen, Johann · Schöneberg, Konrad [I.] von · Schöneberg, Konrad [II.] von
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Weitere Orte
Kassel, Schöffen · Kassel, Stadt · Geismar, Währung · Marburg, Währung · Kassel, Zoll · Immenhausen
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Sachbegriffe
Schöffen · Städte · Belehnungen · Lehen · Ritter · Knappen · Renten · Martinirenten · Zahltermine · Pfennige, schwere · Währungen, Geismarer · Währungen, Marburger · Zölle · Zeugen · Währungen, schwere Pfennige
- Textgrundlage
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Stückangaben, Regest
Grotefend-Rosenfeld, Landgrafenregesten 1
- Zitierweise
- Landgrafen-Regesten online Nr. 478 <https://www.lagis-hessen.de/index.php/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/478> (Stand: 07.05.2026)

