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Regesten der Landgrafen von Hessen

1470 Dezember 13

Kuno von Solms erhält Hohensolms zu rechten Erblehen

Regest-Nr. 4703

Überlieferung | Regest | Originaltext | Nachweise | Textgrundlage | Zitierweise
Überlieferung
Ausfertigung: Inseriert in die Urkunde: Staatsarchiv Darmstadt, B 9, Nr. 684 (Solmser Urkunden 2, Nr. 1604) (vom gleichen Tag).
Regesten: Solmser Urkunden 2, S. 115, Nr. 1603.
Regest
Landgraf Heinrich [III.] von Hessen bekundet, daß er dem Grafen Kuno von Solms das Schloß Hohensolms mit dem darunter gelegenen Tal Hohensolms zu einem rechten Erblehen geliehen habe.
Siegel des Ausstellers.
Donnerstag Lucientag.
Nachweise

Weitere Personen

Hessen, Landgrafen, Heinrich III. · Solms-Lich, Grafen, Kuno

Weitere Orte

Hohensolms, Burg · Hohensolms, Tal

Sachbegriffe

Grafen · Lehen, erbliche · Erblehen · Lehen · Täler · Burgen · Schlösser

Textgrundlage

Stückangaben, Regest

Solmser Urkunden 2

Zitierweise
Landgrafen-Regesten online Nr. 4703 <https://www.lagis-hessen.de/index.php/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/4703> (Stand: 11.05.2026)