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Regesten der Landgrafen von Hessen

1317 Mai 12

Philipp d.Ä. von Falkenstein-Münzenberg erhält ein Burglehen

Regest-Nr. 4679

Überlieferung | Regest | Originaltext | Nachweise | Textgrundlage | Zitierweise
Überlieferung
Abschriften: Staatsarchiv Darmstadt, C 1, Nr. 39 Bl. 22.
Regesten: Solmser Urkunden 1, S. 46, Nr. 127.
Regest
Marburg. - Landgraf Otto von Hessen bekundet, daß er dem Philipp dem Älteren von Falkenstein-Münzenberg die Gerichtsbarkeit der Dörfer Albach und Hausen und Gülten in Höhe von 10 Mark zu einem Burglehen verliehen habe.
Siegel des Ausstellers.
Ascensisonis Domini.
Nachweise

Weitere Personen

Hessen, Landgrafen, Otto I. · Falkenstein, Philipp [I.] von

Weitere Orte

Ober-Albach (Gem. Fernwald) · Hausen, Dorf

Sachbegriffe

Gerichtsbarkeiten · Gerichtsherren · Dörfer · Gülten · Burglehen

Textgrundlage

Stückangaben, Regest

Solmser Urkunden 1

Zitierweise
Landgrafen-Regesten online Nr. 4679 <https://www.lagis-hessen.de/index.php/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/4679> (Stand: 08.05.2026)