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Regesten der Landgrafen von Hessen
1491 Dezember 22
Quittung des Konrad zu Frankenstein über Burglehnsgelder
Regest-Nr. 4624
- Überlieferung
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Ausfertigung: Staatsarchiv Marburg, Rechnungen I, 32/26 (Provenienz: Boppard, Zollschreiber). Mit aufgedrücktem Siegel. Wasserzeichen: t mit aufgesetztem Lilienschild (beschnitten). Regesten: Demandt, Schriftgut 2, S. 593, Nr. 2049. - Regest
- Konrad zu Frankenstein, dem von Landgraf Wilhelm [III.] dem Jüngeren jährlich zu Martini 9 fl. Burglehnsgeld fällig sind, quittiert dem Bopparder Wartspfennig des Landgrafen, Mathias von Hohenfels, über den Empfang des Betrages.
Siegel des Ausstellers.
Uff donstag nach Thome a. etc. 91. - Nachweise
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Weitere Personen
Frankenstein, Konrad [II.] von · Hessen, Landgrafen, Wilhelm III. · Hohenfels, Matthias von
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Weitere Orte
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Sachbegriffe
Zollschreiber · Wasserzeichen · Zölle · Zahltermine · Burglehnsgelder · Quittungen · Wartpfennige
- Textgrundlage
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Stückangaben, Regest
Demandt, Schriftgut 2
- Zitierweise
- Landgrafen-Regesten online Nr. 4624 <https://www.lagis-hessen.de/index.php/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/4624> (Stand: 26.05.2026)

