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Regesten der Landgrafen von Hessen
1491 Mai 16
Gottfried von Wenings gibt den landgräflichen Räten freie Unterkunft
Regest-Nr. 4530
- Überlieferung
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Ausfertigung: Staatsarchiv Marburg, Rechnungen I, 36/5b (Provenienz: Butzbach, Kellner). Mit Titelkopf, Außenadresse und Verschlußsiegel. Regesten: Demandt, Schriftgut 2, S. 545/547 Nr. 1955. - Regest
- [Marburg]. - Landgraf Wilhelm [III.] d. J. befiehlt seinem Butzbacher Kellner Gottfried von Wenings, den landgräflichen Räten Gottfried von Cleen und Gernand von Schwalbach Futter und Mahl zu geben.
Marpurg am montag nach Exaudi a. etc. 91. - Nachweise
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Weitere Personen
Hessen, Landgrafen, Wilhelm III. · Wenings, Gottfried von · Cleen, Gottfried von · Schwalbach, Gernand [V.] von
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Weitere Orte
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Sachbegriffe
Landgrafenitinerar · Räte, landgräfliche · Befehle, landgräfliche · Verpflegung · Futter · Unterkünfte, freie · Geleitsbriefe
- Textgrundlage
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Stückangaben, Regest
Demandt, Schriftgut 2
- Zitierweise
- Landgrafen-Regesten online Nr. 4530 <https://www.lagis-hessen.de/index.php/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/4530> (Stand: 08.05.2026)

