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Regesten der Landgrafen von Hessen

1490 März 23

Johann von Glauburg erhält eine Wiederkaufsgülte

Regest-Nr. 4430

Überlieferung | Regest | Originaltext | Nachweise | Textgrundlage | Zitierweise
Überlieferung
Ausfertigung: Staatsarchiv Marburg, Rechnungen I, 37a/3 (Provenienz: Darmstadt, Landschreiber). Mit autgedrücktem Siegel.
Regesten: Demandt, Schriftgut 2, S. 495 Nr. 1855.
Regest
Johann von Glauburg, Bürger zu Frankfurt, bekundet, daß ihm Landgraf Wilhelm [III.] d. J. durch seinen Gerauer Landschreiber Johann Melsheimer 12 1/2 fl. jährlicher Wiederkaufsgülte, die ihm laut Verschreibung zu Lätare fällig war, bezahlt hat.
Siegel des Ausstellers.
Dinstags nehst nach dem sontag Letare 1490.
Nachweise

Weitere Personen

Glauburg, Johann von · Hessen, Landgrafen, Wilhelm III. · Melsheimer, Johann

Weitere Orte

Frankfurt, Bürger · Gerau, Landschreiber

Sachbegriffe

Bürger · Wiederkaufsgülten · Gülten · Zahltermine · Verschreibungen · Landschreiber

Textgrundlage

Stückangaben, Regest

Demandt, Schriftgut 2

Zitierweise
Landgrafen-Regesten online Nr. 4430 <https://www.lagis-hessen.de/index.php/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/4430> (Stand: 07.05.2026)