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Regesten der Landgrafen von Hessen

1489 März 8

Konrad Reimbold erhält Bezahlung für ein Tuch

Regest-Nr. 4376

Überlieferung | Regest | Originaltext | Nachweise | Textgrundlage | Zitierweise
Überlieferung
Ausfertigung: Staatsarchiv Marburg, Rechnungen I, 4/7 (Provenienz: Marburg, Kammerschreiber). Mit aufgedrücktem Siegel. Wasserzeichen: p mit gegabelter Unterlänge (beschnitten).
Regesten: Demandt, Schriftgut 2, S. 467 Nr. 1801.
Regest
Konrad Reimbold, Bürger zu Kassel, bekundet, daß ihm der + Landgraf Heinrich [III.] ein halbes leydisch Tuch für 5 1/2 fl. abgekauft hat und durch den damaligen Schultheißen Henne Pugker hat abholen lassen. Da das Tuch noch unbezahlt war, hat ihm jetzt Landgraf Wilhelm [III.] d. J. das Geld durch seinen Kammerschreiber Johann Fleck aushändigen lassen.
Siegel des Ausstellers.
Am sontage Invocavit 1489.
Nachweise

Weitere Personen

Reimbold, Konrad, Bürger in Kassel · Hessen, Landgrafen, Heinrich III. · Pucker, Johann · Hessen, Landgrafen, Wilhelm III. · Fleck, Johannes

Weitere Orte

Kassel, Bürger

Sachbegriffe

Bürger · Tuchhändler · Tuche, leydische · Schultheiße · Schulden · Verkäufe · Kammerschreiber

Textgrundlage

Regest

Demandt, Schriftgut 2

Stückangaben

Demandt, schriftgut 2

Zitierweise
Landgrafen-Regesten online Nr. 4376 <https://www.lagis-hessen.de/index.php/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/4376> (Stand: 14.05.2026)