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Regesten der Landgrafen von Hessen

1488

Johann Rode erhält für sich und seine Vettern Burglehnsgelder

Regest-Nr. 4329

Überlieferung | Regest | Originaltext | Nachweise | Textgrundlage | Zitierweise
Überlieferung
Ausfertigung: Staatsarchiv Marburg, Rechnungen I, 4/6 (Provenienz: Marburg, Kammerschreiber). Mit aufgedrücktem Siegel. Wasserzeichen: p mit gespaltener Unterlänge.
Regesten: Demandt, Schriftgut 2, S. 441 Nr. 1754.
Regest
Johann Rode quittiert für sich und seine Vettern dem Kammerschreiber Johann Fleck über die 6 Mark Marburger Währung Burglehnsgeld, die er und seine Vettern jährlich erhalten.
Es siegelt sein Knecht Heinrich Kleeblatt.
A. 88.
Nachweise

Weitere Personen

Rode, Johann [II.] · Fleck, Johannes · Kleeblatt, Heinrich, Knecht Johann Rodes

Weitere Orte

Marburg, Währung

Sachbegriffe

Quittungen · Vettern · Verwandte · Währungen, Marburger · Kammerschreiber · Burglehnsgelder · Knechte

Textgrundlage

Regest

Demandt, Schriftgut2

Stückangaben

Demandt, Schriftgut 2

Zitierweise
Landgrafen-Regesten online Nr. 4329 <https://www.lagis-hessen.de/index.php/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/4329> (Stand: 25.05.2026)