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Regesten der Landgrafen von Hessen
1484 September 16
Vergleich zwischen Wilhelm III. und den Karmelitern in Frankfurt
Regest-Nr. 4249
- Überlieferung
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Ausfertigung: Staatsarchiv Marburg, Rechnungen I, 4/5 (Provenienz: Marburg, Kammerschreiber). Mit aufgedrücktem Siegel. Regesten: Demandt, Schriftgut 2, S. 399 Nr. 1674. Literatur: Vgl. dazu 1483 Dezember 20. - Regest
- Philipp, Prior, und der Konvent der Karmeliter zu Frankfurt quittieren Landgraf Wilhelm [III.] d. J., der ihnen durch Junker Hans von Dörnberg 20 fl. hat auszahlen lassen wegen der Händel, die sich zwischen dem + Landgraf Heinrich [III.] und ihrem + Marburger Terminarier Johann von Butzbach zugetragen haben.
Siegel des Ausstellers.
1484 sextadecima die mensis septembris. - Nachweise
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Weitere Personen
Philipp, Prior der Karmeliter in Frankfurt · Hessen, Landgrafen, Wilhelm III. · Dörnberg, Hans d.Ä. von · Hessen, Landgrafen, Heinrich III. · Butzbach, Johann von, Terminarier der Karmeliter in Marburg
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Weitere Orte
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Sachbegriffe
Priore · Konvente · Mönche, Karmeliter · Klöster, Karmeliter · Karmeliter · Quittungen · Streitigkeiten · Vergleiche · Junker · Terminarier
- Textgrundlage
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Stückangaben, Regest
Demandt, Schriftgut 2
- Zitierweise
- Landgrafen-Regesten online Nr. 4249 <https://www.lagis-hessen.de/index.php/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/4249> (Stand: 22.05.2026)

