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Regesten der Landgrafen von Hessen

1483 Oktober 13

Wilhelm I. befiehlt die Auszahlung des Jägerlohns

Regest-Nr. 4207

Überlieferung | Regest | Originaltext | Nachweise | Textgrundlage | Zitierweise
Überlieferung
Ausfertigung: Staatsarchiv Marburg, Rechnungen I, 12/4 (Provenienz: Kassel, Kammerschreiber). Mit Titelkopf, Außenadresse und Verschlusssiegel. Rückvermerk: Hiruff Peter jeger unde Henchen Jupans iglichem 2 gulden.
Regesten: Demandt, Schriftgut 2, S. 379 Nr. 1632.
Regest
[Reichenbach]. - Wilhelm [I.] d. Ä. an den Kammerschreiber Johann Noeß: Weist ihn an, den Jägern Schuhgeld und Lohn, die ihnen jetzt fällig sind, zu zahlen.
D. Richenbach off montagk nach Dionisii a. d. etc. 83.
Nachweise

Weitere Personen

Hessen, Landgrafen, Wilhelm I. · Noeß, Johann [I.]

Weitere Orte

Reichenbach

Sachbegriffe

Kammerschreiber · Finanzen, landgräfliche · Verwaltungen, landgräfliche · Jäger · Lohn · Besoldungen · Schuhgelder · Lohn, Naturalien

Textgrundlage

Stückangaben, Regest

Demandt, Schriftgut 2

Zitierweise
Landgrafen-Regesten online Nr. 4207 <https://www.lagis-hessen.de/index.php/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/4207> (Stand: 29.05.2026)