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Regesten der Landgrafen von Hessen

1504 Januar 1

Erlaubnis für die Stadt Alsfeld zum Rentenverkauf an das Stift Spieskappel

Regest-Nr. 4118

Überlieferung | Regest | Originaltext | Nachweise | Textgrundlage | Zitierweise
Überlieferung
Ausfertigung: Staatsarchiv Darmstadt. Papiersiegel unter Papierdeck aufgedrückt.
Regesten: Becker, Alsfelder Urkunden des Staatsarchivs zu Darmstadt, S. 161, Nr. 71.
Regest
Bürgermeister, Rat und Gemeinheit der Stadt Alsfeld haben vom Landgrafen Wilhelm [II.] zu Hessen, Grafen zu Katzenelnbogen, Diez, Ziegenhain, Nidda die Bewilligung, von Abt, Prior und Konvent des Klosters Cappel am Spieß 300 fl. zu borgen und dafür 15 fl. aus ihrem Rathaus auf Wiederkauf zu verschreiben. Wenn sie in 6 Jahren nicht ablösen, kann sie der Landgraf nach Gefallen büßen und strafen.
Uff den h. Nuwenjarstag.
Nachweise

Weitere Personen

Hessen, Landgrafen, Wilhelm II.

Weitere Orte

Alsfeld, Bürgermeister · Alsfeld, Rat · Alsfeld, Gemeinde · Alsfeld · Spieskappel, Stift · Spieskappel, Äbte · Spieskappel, Prioren · Spieskappel, Konvent · Spieskappel, Kloster · Alsfeld, Rathaus · Spieß

Sachbegriffe

Bürgermeister · Stadträte · Stadtgemeinden · Städte · Renten, Kauf von · Äbte · Priore · Stifte · Prämonstratenser · Rathäuser

Textgrundlage

Stückangaben, Regest

Becker, Alsfelder Urkunden Darmstadt

Zitierweise
Landgrafen-Regesten online Nr. 4118 <https://www.lagis-hessen.de/index.php/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/4118> (Stand: 21.05.2026)