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Regesten der Landgrafen von Hessen

1482 Mai 5

Lubbert Westphal erhält sein Manngeld

Regest-Nr. 4066

Überlieferung | Regest | Originaltext | Nachweise | Textgrundlage | Zitierweise
Überlieferung
Ausfertigung: Staatsarchiv Marburg, Rechnungen I, 12/3 (Provenienz: Kassel, Kammerschreiber). Mit aufgedrücktem Siegel; Rückvermerk: Lubbert von Westfaelen qwitancien uff xxiiii gulden zcu mangelde, ye xxiiii albus vor eynen gulden, machen lxvii phunt und iiii s..
Regesten: Demandt, Schriftgut 2, S. 329 Nr. 1542.
Regest
Lubert Westphal tor Forstenborch, Sohn des + Johann Westphal, quittiert den Landgrafen Wilhelm [I.] und Wilhelm [II.] über die 24 fl. Manngeld, die sie ihm und seinen Vettern, den Söhnen des + Ritters Ludecke Westphal jährlich schuldig sind.
Siegel des Ausstellers.
1482 dominica Cantate.
Nachweise

Weitere Personen

Westphal, Lubrecht [II.] · Westphal, Johann · Hessen, Landgrafen, Wilhelm I. · Hessen, Landgrafen, Wilhelm II. · Westphal, Ludecke

Sachbegriffe

Söhne · Verwandte · Quittungen · Manngelder · Vettern · Ritter · Zahlungen, jährliche

Textgrundlage

Stückangaben, Regest

Demandt, Schriftgut 2

Zitierweise
Landgrafen-Regesten online Nr. 4066 <https://www.lagis-hessen.de/index.php/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/4066> (Stand: 08.05.2026)