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Regesten der Landgrafen von Hessen
1298 April 9
Heinrich I. befreit den Hof des Klosters Weißenstein in Altenfeld
Regest-Nr. 403
- Überlieferung
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Ausfertigung: Staatsarchiv Marburg, Kloster Weißenstein. Pergament. Bruchstück des Reitersiegels mit Rücksiegel. Abschriften: Abschrift 14. [Jahrhundert]: bei der Ausfertigung beiliegend. Drucke: Klosterarchive 2: Klöster, Stifter und Hospitäler der Stadt Kassel und Kloster Weißenstein, S. 532, Nr. 1433; Koch, Beurkundete Nachricht Schiffenberg 1, S. 27 Nr. 175; Ledderhose, Kleine Schriften 5, S. 225 (mit April 11). Regesten: Duysing, Versuch 1, S. 277 Nr. 940 (mit April 2); Regesten der Landgrafen von Hessen 1 Nachdr., S. 138 Nr. 381. Literatur: Landau, Beschreibung der wüsten Ortschaften. Ausg. 1999, S. 59 (wegen Altenfeld); [1298 April 13 Regesten der Landgrafen von Hessen 1 Nachdr., S. 139] Nr. 382; - Regest
- Landgraf Heinrich schenkt dem Hofe des Klosters Weißenstein (Wisenstein) in Altenfeld (Aldenfelden) die Freiheit, ausgenommen die Verpflichtung zur Aufnahme (hospitalitates) des Landgrafen und zu Spanndiensten; auch darf das Kloster die landgräflichen Eigenleute auf jenem Hofe nicht zum Nachteil des Landgrafen gebrauchen.
Siegler: Landgraf Heinrich.
Datum: a. 1298 quinto Idus Aprilis. - Nachweise
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Weitere Personen
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Weitere Orte
Weißenstein, Kloster · Altenfeld (Gem. Immenhausen), Klosterhof
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Sachbegriffe
Höfe · Freiheiten · Schenkungen · Dienste, Befreien von · Spanndienste · Eigenleute
- Textgrundlage
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Stückangaben, Regest
Grotefend-Rosenfeld, Landgrafenregesten 1
- Zitierweise
- Landgrafen-Regesten online Nr. 403 <https://www.lagis-hessen.de/index.php/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/403> (Stand: 08.05.2026)

