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Regesten der Landgrafen von Hessen

1477 Februar 25

Heimbrod von Boyneburg erhält Ersatz für seine Pferdeschäden

Regest-Nr. 3977

Überlieferung | Regest | Originaltext | Nachweise | Textgrundlage | Zitierweise
Überlieferung
Ausfertigung: Staatsarchiv Marburg, Rechnungen I, 3/7 (Provenienz: Marburg, Kammerschreiber). Mit aufgedrücktem Siegel; Wasserzeichen: Kopf.
Regesten: Demandt, Schriftgut 2, S. 173 Nr. 1261.
Regest
Heimbrod von Boyneburg gen. von Honstein, der auf Ansuchen Landgraf Heinrichs [III.] einige Zeit in Neuß war und dort eine Zeitlang belagert worden ist, bekundet, daß er wegen aller Pferde- und sonstigen Schäden entschädigt worden ist.
Es siegelt Heimbrod von Hundelshausen.
Uf dinstag noch Invocavit a. d. etc. 77.
Nachweise

Weitere Personen

Boyneburg, Heimbrod von, gen. Hohenstein · Hessen, Landgrafen, Heinrich III. · Hundelshausen, Heimbrod von

Weitere Orte

Neuß

Sachbegriffe

Beinamen · Kriegsdienste · Aufgebote, landgräfliche · Belagerungen · Pferdeschäden · Schadensersatzleistungen · Schäden

Textgrundlage

Stückangaben, Regest

Demandt, Schriftgut 2

Zitierweise
Landgrafen-Regesten online Nr. 3977 <https://www.lagis-hessen.de/index.php/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/3977> (Stand: 25.05.2026)