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Regesten der Landgrafen von Hessen

(1475)

Die von Boyneburg kommentieren die Ausgaben der Neußer

Regest-Nr. 3725

Überlieferung | Regest | Originaltext | Nachweise | Textgrundlage | Zitierweise
Überlieferung
Ausfertigung: Aufzeichnung: Staatsarchiv Marburg, Rechnungen I, 3/2 (Provenienz: Marburg, Kammerschreiber). Auf einem Doppelfolioblatt.
Regesten: Demandt, Schriftgut 2, S. 99 Nr. 1123.
Regest
Friedrich von Boyneburg genannt Hohenstein und die Brüder Heimbrod und Hans von Boyneburg genannt Hohenstein schreiben an Hofmeister und Kammerschreiber und beantworten Punkt für Punkt eine von den Neußern ausgegangene Aufzeichnung soweit sie davon betroffen werden. Es handelt sich dabei um eine Aufstellung von verschiedenen Geldbeträgen, um Tuche und Schuhe, deren Empfang sie z.T. bestätigen, in einigen Fällen bestreiten.
Nachweise

Weitere Personen

Boyneburg, Friedrich von, gen. Hohenstein · Boyneburg, Heimbrod von, gen. Hohenstein · Boyneburg, Hans [II.] von

Weitere Orte

Hohenstein · Neuß

Sachbegriffe

Beinamen · Verwandte · Brüder · Hofmeister · Kammerschreiber · Rechnungen, Prüfen der · Aufzeichnungen · Kostenabrechnungen · Gelder · Tuche · Schuhe

Textgrundlage

Stückangaben, Regest

Demandt, Schriftgut 2

Zitierweise
Landgrafen-Regesten online Nr. 3725 <https://www.lagis-hessen.de/index.php/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/3725> (Stand: 08.05.2026)