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Regesten der Landgrafen von Hessen

1480 Mai 3

Eberhard von Sayn bestätigt den Erstaz seiner Pferdeschäden

Regest-Nr. 3652

Überlieferung | Regest | Originaltext | Nachweise | Textgrundlage | Zitierweise
Überlieferung
Ausfertigung: Staatsarchiv Marburg, Rechnungen I, 3/10 (Provenienz: Marburg, Kammerschreiber). Mit aufgedrücktem Siegel.
Regesten: Demandt, Schriftgut 2, S. 243/245, Nr. 1389.
Regest
Eberhard von Sayn, Graf zu Wittgenstein, bekundet, daß er im Dienste Landgraf Heinrichs [III.] im Lande zu Sachsen (1) ein braunes und ein graues Pferd eingebüßt hat. Für das braune Pferd, das sein Diener Luetzenroiede hatte, hat der Landgraf ein graues Pferd gegeben, worüber er quittiert.
Siegel des Ausstellers.
Am mitwochen noich sand Walpurgen taige a. d. etc. 80.
(1) Der Rückvermerk ergänzt: vor Einbeck.
Nachweise

Weitere Personen

Sayn-Wittgenstein, Grafen, Eberhard · Hessen, Landgrafen, Heinrich III. · Luetzenroide, Diener Eberhards von Sayn-Wittgenstein

Weitere Orte

Sachsen

Sachbegriffe

Grafen · Dienste, landgräfliche · Pferde, graue · Pferde, braune · Pferde · Pferdeschäden · Diener · Quittungen · Schadensersatzleistungen

Textgrundlage

Stückangaben, Regest

Demandt, Schriftgut 2

Zitierweise
Landgrafen-Regesten online Nr. 3652 <https://www.lagis-hessen.de/index.php/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/3652> (Stand: 26.05.2026)