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Regesten der Landgrafen von Hessen

1479 Oktober 16

Lubbe Westchall quittiert über den Empfang seines Manngeldes

Regest-Nr. 3617

Überlieferung | Regest | Originaltext | Nachweise | Textgrundlage | Zitierweise
Überlieferung
Ausfertigung: Staatsarchiv Marburg, Rechnungen I, 12/2 (Provenienz: Kassel, Kammerschreiber). Mit aufgedrücktem Siegel.
Regesten: Demandt, Schriftgut 2, S. 227 / 229, Nr. 1357.
Regest
Lubberd Westchall (a), Knappe, Sohn des + Johann, quittiert dem Kasseler Kammerschreiber über den Empfang der 24 fl. Manngeld, die ihm und den Kindern seines +Bruders Ludeken Westphals jährlich zu Walpurgis von Landgraf Heinrich [III.] und den jungen Fürsten fällig sind.
Siegel des Ausstellers.
1479 uppe sente Gallen dach.
(a) Rückvermerk: Lubert Westphal, so der Familienname auch bei den anderen Erwähnungen im Text.
Nachweise

Weitere Personen

Westphal, Lubrecht [II.] · Westphal, Johann · Westphal, Ludecke · Hessen, Landgrafen, Heinrich III.

Weitere Orte

Kassel, Kammerschreiber

Sachbegriffe

Knappen · Söhne · Verwandte · Kammerschreiber · Empfangsbestätigungen · Quittungen · Manngelder · Kinder · Brüder · Zahltermine · Fürsten

Textgrundlage

Stückangaben, Regest

Demandt, Schriftgut 2

Zitierweise
Landgrafen-Regesten online Nr. 3617 <https://www.lagis-hessen.de/index.php/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/3617> (Stand: 09.05.2026)