Landesgeschichtliches Informationssystem Hessen
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Regesten der Landgrafen von Hessen

1460 [nach Mai 1]

Hentze Matze quittiert den Empfang seiner Rente

Regest-Nr. 3561

Überlieferung | Regest | Originaltext | Nachweise | Textgrundlage | Zitierweise
Überlieferung
Ausfertigung: Staatsarchiv Marburg, Deutschordens-Ballei Marburg, dann Extradenda Darmstadt (Rechnungen I 84/55) (Provenienz: Nidda, Rentmeister) mit dem unten aufgedrückten Siegel, das im Schild zwei schräggekreuzte Hämmer und zwischen den Stielen unten eine Kugel zeigt.
Regesten: Demandt, Schriftgut 1, S. 463, Nr. 768.
Regest
Hentze Matze, dem jährlich zum 1. Mai von den Landgrafen Ludwig [II.] und Heinrich [III.] und deren Bruder eine Gülte von 10 fl. aus Rente und Kellerei Nidda fällig ist, quittiert über deren Empfang.
Siegel des Ausstellers.
A. etc. 60.
Nachweise

Weitere Personen

Matz, Hentze · Hessen, Landgrafen, Ludwig II. · Hessen, Landgrafen, Heinrich III.

Weitere Orte

Nidda, Kellerei

Sachbegriffe

Zahltermine · Brüder · Verwandte · Renten · Gülten · Kellereien · Quittungen · Empfangsbestätigungen

Textgrundlage

Stückangaben, Regest

Demandt, Schriftgut 1

Zitierweise
Landgrafen-Regesten online Nr. 3561 <https://www.lagis-hessen.de/index.php/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/3561> (Stand: 08.05.2026)