Landesgeschichtliches Informationssystem Hessen
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Regesten der Landgrafen von Hessen

1327 um Oktober 16

Heinrich und Hermann Meysenbug erhalten eine jährliche Rente

Regest-Nr. 3537

Überlieferung | Regest | Originaltext | Nachweise | Textgrundlage | Zitierweise
Überlieferung
Ausfertigung: Staatsarchiv Marburg, Lehen, von Meysenbug 20. Pergament, durch Moder sehr beschädigt (ergänzt aus Repertorien des Ziegenhainer Archivs, Niederfürstentum W. 434). Siegel verloren.
Regesten: Regesten der Landgrafen von Hessen 1 Nachdr., S. 289 Nr. 789.
Regest
Die Brüder Heinrich und Hermann gen. Meysenbug (Meisinbug) bekennen, daß ihnen Landgraf Otto [I.] und Landgraf Heinrich [II.] 6 Pfund hessischer Währung jährlicher Rente aus dem Dorf Wagenfurth (Waynford) als Burglehen übertragen haben, solange bis die Landgrafen die Gülte mit 60 Pfund abgelöst haben; darauf wollen die Brüder 6 Mark von ihren eigenen Gütern dem Landgrafen zu Erbburglehen auftragen.
Siegler: Heinrich Meysenbug.
Datum: (1327) ... Galli.
Nachweise

Weitere Personen

Meisenburg, Heinrich · Meisenbug, Hermann [I.] · Hessen, Landgrafen, Otto I. · Hessen, Landgrafen, Heinrich II.

Weitere Orte

Wagenfurth, Dorf

Sachbegriffe

Brüder · Verwandte · Währungen, Hessische · Renten, jährliche · Renten · Dörfer · Burglehen · Gülten · Güter · Pfandschaften · Erbburglehen · Lehen, Auftrag als

Textgrundlage

Stückangaben, Regest

Grotefend-Rosenfeld, Landgrafenregesten 1

Zitierweise
Landgrafen-Regesten online Nr. 3537 <https://www.lagis-hessen.de/index.php/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/3537> (Stand: 07.05.2026)