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Regesten der Landgrafen von Hessen
1291 März 11
Heinrich I. überlässt den Nachlaß erbenloser Bürger der Stadt Frankenberg
Regest-Nr. 326
- Überlieferung
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Abschriften: Abschrift 17. [Jahrhundert]: Staatsarchiv Marburg, Depositum der Stadt Frankenberg, Exerzitienbuch 153. Regesten: Regesten der Landgrafen von Hessen 1 Nachdr., S. 112 Nr. 304. Literatur: Estor, Origines iuris publici hassiaca, S. 380; Diemar, Chroniken Wigand Gerstenberg, S. 420. - Regest
- Landgraf Heinrich verspricht mit Einwilligung seiner Gemahlin Mechthild den Bürgern und Einwohnern in Frankenberg, sich nicht hineinmischen zu wollen, wenn jemand von ihnen ohne Hinterlassung von Leibeserben gestorben ist; der Nachlaß des Toten soll in diesem Fall an seine Erben fallen, wo in Hessen (in nostris communionibus) sie auch wohnen.
Siegler: Landgraf Heinrich.
Datum: a. 1291 in dominica Invocavit. - Nachweise
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Weitere Personen
Hessen, Landgrafen, Heinrich I. · Hessen, Landgrafen, Mechthild, Frau Heinrichs I., geb. Gräfin von Kleve
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Weitere Orte
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Sachbegriffe
Ehefrauen · Bürger · Erben · Leibeserben, fehlende · Nachlässe
- Textgrundlage
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Stückangaben, Regest
Grotefend-Rosenfeld, Landgrafenregesten 1
- Zitierweise
- Landgrafen-Regesten online Nr. 326 <https://www.lagis-hessen.de/index.php/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/326> (Stand: 05.05.2026)

