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Regesten der Landgrafen von Hessen

1413 Mai 9

Einigung zwischen landgräflichen Dörfern

Regest-Nr. 3182

Überlieferung | Regest | Originaltext | Nachweise | Textgrundlage | Zitierweise
Überlieferung
Abschriften: Staatsarchiv Marburg, Kopiar 4, Nr. 578, Bl. 159.
Regesten: Demandt, Regesten Kopiare 1, S. 333 Nr. 952.
Regest
Fragmentarische Urkunde, in der Landgraf Hermann [II.] seine Zustimmung zu einem gerichtlichen Untersuchungsgang gibt, auf den sich die Parteien (landgräfliche Dörfer) geeinigt haben, wobei es um (Wild?)garne geht.
Siegel mehrerer (unser iglicher) Aussteller.
D. feria quinta proxima ante dominicam, qua cantatur Invocavit 1413.
Der Anfang fehlt, da die Blätter des Kopiars vor Bl. 159 verloren sind.
Nachweise

Weitere Personen

Hessen, Landgrafen, Hermann II.

Sachbegriffe

Urkunden · Untersuchungen, gerichtliche · Dörfer · Wildgarne

Textgrundlage

Stückangaben, Regest

Demandt, Regesten 2.1

Zitierweise
Landgrafen-Regesten online Nr. 3182 <https://www.lagis-hessen.de/index.php/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/3182> (Stand: 14.05.2026)