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Regesten der Landgrafen von Hessen

1421 März 30

Wittekind von Uttershausen erhält ein Lehen in Helmshausen

Regest-Nr. 3159

Überlieferung | Regest | Originaltext | Nachweise | Textgrundlage | Zitierweise
Überlieferung
Abschriften: Staatsarchiv Marburg, Kopiar 4, Nr. 554, Bl. 152v.
Regesten: Demandt, Regesten Kopiare 1, S. 327 Nr. 928.
Regest
Landgraf Ludwig [I.] belehnt Wittekind von Uttershausen mit 3 Malter halb Korn, halb Hafer Felsberger Maßes, die jährlich zu Michaelis aus dem landgräflichen Hof und Vorwerk zu Helmshausen (Helmundes-) vom dortigen Landsiedel zahlbar sind, zu Mannlehen. Die Gülte ist mit 60 fl. ablösbar, die dann wiederbelegt werden müssen.
Siegel des Ausstellers.
Uff den sontag Quasimodogeniti sub a. d. 1421.
Nachweise

Weitere Personen

Hessen, Landgrafen, Ludwig I. · Uttershausen, Wittekind von

Weitere Orte

Felsberg, Maße · Helmshausen, Vorwerk · Helmshausen, landgräflicher Hof

Sachbegriffe

Korn · Hafer · Maße, Felsberger · Zahltermine · Abgaben · Höfe, landgräfliche · Vorwerke · Landsiedel · Mannlehen · Gülten · Lehen, Ablösen von · Lehen, Widerlegen von

Textgrundlage

Stückangaben, Regest

Demandt, Regesten 2.1

Zitierweise
Landgrafen-Regesten online Nr. 3159 <https://www.lagis-hessen.de/index.php/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/3159> (Stand: 09.05.2026)