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Regesten der Landgrafen von Hessen

1437 Februar 17

Apel von Reckerode erhält ein Burglehen in Friedewald

Regest-Nr. 3062

Überlieferung | Regest | Originaltext | Nachweise | Textgrundlage | Zitierweise
Überlieferung
Abschriften: Staatsarchiv Marburg, Kopiar 4, Nr. 488, BI. 141v-142.
Regesten: Demandt, Regesten Kopiare 1, S. 311 Nr. 862.
Regest
Notiz, daß Landgraf Ludwig [I.] dem Apel von Reckerode als Burglehen 7 fl. jährlicher Gülte von Kurt More und Weißenborns Kindern zu Friedewald verliehen hat, wie sie schon seinen Eltern fällig waren. Er hat darüber einen Revers ausgestellt.
1437 dominica Invocavit.
Nachweise

Weitere Personen

Hessen, Landgrafen, Ludwig I. · Reckerode, Albrecht [II.] von · More, Kurt · Weißenborn

Weitere Orte

Friedewald, Gülte

Sachbegriffe

Burglehen · Gülten · Kinder · Lehen, Heimfall von · Lehen, erbliche · Reverse

Textgrundlage

Stückangaben, Regest

Demandt, Regesten 2.1

Zitierweise
Landgrafen-Regesten online Nr. 3062 <https://www.lagis-hessen.de/index.php/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/3062> (Stand: 14.05.2026)