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Regesten der Landgrafen von Hessen
1436 November 9
Hermann und Heinz Pergmann werden Erbmeier in Orpherode
Regest-Nr. 3032
- Überlieferung
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Abschriften: Staatsarchiv Marburg, Kopiar 4, Nr. 456, Bl. 130-130v. Regesten: Demandt, Regesten Kopiare 1, S. 303 Nr. 830. - Regest
- Landgraf Ludwig [I.] willigt ein, daß Hans, Berthold, Wilhelm, Sander und Hans von Dörnberg auf das von ihm lehnrührige freie Vorwerk zu Orpherode Hermann und Heinz Pegmann als Erbmeier aufgenommen haben. Sollten die von Dörnberg ohne Leibeserben sterben, sollen die Erbmeier dem Landgrafen die Gülte, für die ihnen das Vorwerk verschrieben ist, zahlen, bis sie die 100 fl., die sie denen von Dörnberg gegeben, zurückerhalten haben.
Siegel des Ausstellers.
D. feria sexta proxima ante festum Martini sub a. d. 1436. - Nachweise
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Weitere Personen
Hessen, Landgrafen, Ludwig I. · Dörnberg, Hans d.Ä. von · Dörnberg, Berthold von · Dörnberg, Wilhelm [II.] von · Dörnberg, Sander [II.] von · Pegmann, Heinz · Pegmann, Hermann
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Weitere Orte
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Sachbegriffe
Verwandte · Vorwerke · Lehen · Erbmeier · Leibeserben · Erben · Gülten · Pfänder · Pfänder, Auslösen von
- Textgrundlage
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Stückangaben, Regest
Demandt, Regesten 2.1
- Zitierweise
- Landgrafen-Regesten online Nr. 3032 <https://www.lagis-hessen.de/index.php/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/3032> (Stand: 09.05.2026)

