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Regesten der Landgrafen von Hessen

1436 November 9

Hermann und Heinz Pergmann werden Erbmeier in Orpherode

Regest-Nr. 3032

Überlieferung | Regest | Originaltext | Nachweise | Textgrundlage | Zitierweise
Überlieferung
Abschriften: Staatsarchiv Marburg, Kopiar 4, Nr. 456, Bl. 130-130v.
Regesten: Demandt, Regesten Kopiare 1, S. 303 Nr. 830.
Regest
Landgraf Ludwig [I.] willigt ein, daß Hans, Berthold, Wilhelm, Sander und Hans von Dörnberg auf das von ihm lehnrührige freie Vorwerk zu Orpherode Hermann und Heinz Pegmann als Erbmeier aufgenommen haben. Sollten die von Dörnberg ohne Leibeserben sterben, sollen die Erbmeier dem Landgrafen die Gülte, für die ihnen das Vorwerk verschrieben ist, zahlen, bis sie die 100 fl., die sie denen von Dörnberg gegeben, zurückerhalten haben.
Siegel des Ausstellers.
D. feria sexta proxima ante festum Martini sub a. d. 1436.
Nachweise

Weitere Personen

Hessen, Landgrafen, Ludwig I. · Dörnberg, Hans d.Ä. von · Dörnberg, Berthold von · Dörnberg, Wilhelm [II.] von · Dörnberg, Sander [II.] von · Pegmann, Heinz · Pegmann, Hermann

Weitere Orte

Orpherode, Vorwerk

Sachbegriffe

Verwandte · Vorwerke · Lehen · Erbmeier · Leibeserben · Erben · Gülten · Pfänder · Pfänder, Auslösen von

Textgrundlage

Stückangaben, Regest

Demandt, Regesten 2.1

Zitierweise
Landgrafen-Regesten online Nr. 3032 <https://www.lagis-hessen.de/index.php/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/3032> (Stand: 09.05.2026)