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Regesten der Landgrafen von Hessen

1463 Juni 4

Forderung des Ritters Ludeke Westphael wegen Kost und Pferdeschäden

Regest-Nr. 2995

Überlieferung | Regest | Originaltext | Nachweise | Textgrundlage | Zitierweise
Überlieferung
Ausfertigung: Staatsarchiv Marburg, Rechnungen I, 3/1. Mit unten ausgedrücktem, beschädigtem Siegel, das im Schild einen (gegitterten ?) Balken und darüber einen vierlätzigen Turnierkragen zeigt, der auch in der Helmzier wiederkehrt.
Regesten: Demandt, Schriftgut 1, S. 537, Nr. 908.
Regest
Ritter Ludeke Westphael hat eine Forderung von 206 fl. an Landgraf Heinrich [III.] für Kost und Pferdeschaden, als er Erzbischof Diether von Mainz am Rhein gedient hat. Davon hat ihm der Landgraf heute 100 fl. gegeben, über die er quittiert.
Siegel des Ausstellers.
Uff sonnabind nach dem heiligen Phingsttage a. etc. 63.
Nachweise

Weitere Personen

Westphal, Ludecke · Hessen, Landgrafen, Heinrich III. · Mainz, Erzbischöfe, Diether von Isenburg

Weitere Orte

Rhein · Mainz, Erzstift, Stiftsfehde

Sachbegriffe

Quittungen · Siegelbilder · Ritter · Forderungen · Kost · Pferdeschäden

Textgrundlage

Stückangaben, Regest

Demandt, Schriftgut 1

Zitierweise
Landgrafen-Regesten online Nr. 2995 <https://www.lagis-hessen.de/index.php/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/2995> (Stand: 22.05.2026)