Landesgeschichtliches Informationssystem Hessen
Bitte beachten Sie: LAGIS hat eine neue Adresse: lagis.hessen.de. Für eine Übergangszeit stehen Ihnen ausgewählte Module über die bekannte Oberfläche zur Verfügung. Alle anderen sind über die neue Version des Informationssystems zugänglich. Bestehende Permalinks behalten ihre Gültigkeit und leiten bereits jetzt oder nach Abschluss aller Migrationsarbeiten automatisch auf das neue System um.

Regesten der Landgrafen von Hessen

1414 Juni 11

Ludwig I. bestätigt die Rechte und Freiheiten von Marburg

Regest-Nr. 2903

Überlieferung | Regest | Originaltext | Nachweise | Textgrundlage | Zitierweise
Überlieferung
Abschriften: Staatsarchiv Marburg, Kopiar 4, Nr. 364, Bl. 97.
Regesten: Demandt, Regesten Kopiare 1, S. 278 Nr. 738.
Regest
Marburg. - Landgraf Ludwig [I.] verspricht den Bürgern der Stadt Marburg, sie bei allen alten, guten Gewohnheiten, Freiheiten und Rechten zu behalten, die sie von seinen Vorfahren und dem Fürstentum Hessen hergebracht haben.
D. Marburg 1414 feria secunda proxima post festum corporis Christi.
Nachweise

Weitere Personen

Hessen, Landgrafen, Ludwig I.

Weitere Orte

Marburg

Sachbegriffe

Landgrafenitinerar · Bürger · Gewohnheiten, alte · Freiheiten, Bestätigen von · Rechte

Textgrundlage

Stückangaben, Regest

Demandt, Regesten 2.1

Zitierweise
Landgrafen-Regesten online Nr. 2903 <https://www.lagis-hessen.de/index.php/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/2903> (Stand: 09.05.2026)