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Regesten der Landgrafen von Hessen

1413 September 21

Ludwig I. bestätigt die Freiheiten der Stadt Gudensberg

Regest-Nr. 2886

Überlieferung | Regest | Originaltext | Nachweise | Textgrundlage | Zitierweise
Überlieferung
Abschriften: Staatsarchiv Marburg, Kopiar 4, Nr. 347, Bl. 93v-94.
Regesten: Demandt, Regesten Kopiare 1, S. 274 Nr. 721.
Regest
Landgraf Ludwig [I.] bestätigt Bürgermeister und Schöffen der Altstadt Gudensberg (nachdem sie ihm gehuldigt haben) die Gnaden und Freiheiten, die sie seit Landgraf Heinrich [II.] über Landgraf Hermann [II.] bis hierher gehabt haben.
Siegel des Ausstellers.
1413 uff sente Matheus taig des heilgen aposteln.
Nachweise

Weitere Personen

Hessen, Landgrafen, Ludwig I. · Hessen, Landgrafen, Heinrich II. · Hessen, Landgrafen, Hermann II.

Weitere Orte

Gudensberg, Altstadt

Sachbegriffe

Bürgermeister · Schöffen · Huldigungen · Freiheiten, Bestätigen von

Textgrundlage

Stückangaben, Regest

Demandt, Regesten 2.1

Zitierweise
Landgrafen-Regesten online Nr. 2886 <https://www.lagis-hessen.de/index.php/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/2886> (Stand: 08.05.2026)