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Regesten der Landgrafen von Hessen
1415 Juni 18
Bestätigung der Rechte und Freiheiten der Einwohner von Frankenau
Regest-Nr. 2881
- Überlieferung
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Abschriften: Staatsarchiv Marburg, Kopiar 4, Nr. 342, Bl. 91v. Regesten: Demandt, Regesten Kopiare 1, S. 271/272 Nr. 716. - Regest
- Marburg. - Landgraf Ludwig [I.] bestätigt den Einwohnern in Frankenau alle Rechte und Freiheiten, die ihnen bereits Landgraf Heinrich II. verliehen hatte, insbesondere. daß keiner von ihnen von seinem Erbe das Besthaupt zu geben braucht und daß die Äcker, die an ihre Häuser und Höfe angrenzen, zehntfrei sind.
Siegel des Ausstellers.
Marburg feria tercia post Viti et Modesti 1415. - Nachweise
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Weitere Personen
Hessen, Landgrafen, Ludwig I. · Hessen, Landgrafen, Heinrich II.
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Weitere Orte
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Sachbegriffe
Landgrafenitinerar · Einwohner · Rechte · Freiheiten · Erbe · Besthaupt · Äcker · Häuser · Höfe · Zehnten · Abgaben, Befreiung von
- Textgrundlage
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Stückangaben, Regest
Demandt, Regesten 2.1
- Zitierweise
- Landgrafen-Regesten online Nr. 2881 <https://www.lagis-hessen.de/index.php/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/2881> (Stand: 04.05.2026)

