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Regesten der Landgrafen von Hessen
1414 November 10
Vergleich zwischen Ludwig I. und Heinrich Huppuffe
Regest-Nr. 2847
- Überlieferung
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Abschriften: Staatsarchiv Marburg, Kopiar 4, Nr. 307, Bl. 79v-80. Regesten: Demandt, Regesten Kopiare 1, S. 261 Nr. 681. - Regest
- Landgraf Ludwig [I.] bekundet, daß wegen der Forderungen, die er an das Gut des Lichtenauer Bürgers Heinrich Huppuffe hatte, der dortige Rat zwischen ihnen vermittelt hat. Landgraf Ludwig [I.] verzichtet auf seine Forderungen, mit Ausnahme der 100 fl., die der Rat jetzt innehat. Sie soll man mit Zustimmung des Landgrafen in einer Rente anlegen, die Huppuff lebenslänglich erhalten soll. Nach seinem Tode fällt das Kapital an den Landgrafen. Mit den übrigen Gülten will der Landgraf nichts zu schicken haben, auch nicht mit den 100 fl., die Huppuff der Stadt zur Besserung ihres Baues gegeben hat. Wenn Huppuff seine Nahrung nicht mehr selbst erwerben kann, wird ihn der Landgraf mit einem Spitalplatz versorgen.
Siegel des Ausstellers.
Uff den sonnabint vor sente Mertinstag des heilgen bischoffis 1414. - Nachweise
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Weitere Personen
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Weitere Orte
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Sachbegriffe
Forderungen · Güter · Bürger · Räte · Vergleiche · Renten · Nutznieß, lebenslanger · Gülten · Baumaßnahmen · Altersversorgungen · Spitalplätze
- Textgrundlage
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Stückangaben, Regest
Demandt, Regesten 2.1
- Zitierweise
- Landgrafen-Regesten online Nr. 2847 <https://www.lagis-hessen.de/index.php/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/2847> (Stand: 07.05.2026)

