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Regesten der Landgrafen von Hessen
1414 April 30
Zahlungsverpflichtung der Stadt Grebenstein
Regest-Nr. 2824
- Überlieferung
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Abschriften: Staatsarchiv Marburg, Kopiar 4, Nr. 283, Bl. 71-71v. Regesten: Demandt, Regesten Kopiare 1, S. 254/255 Nr. 657. - Regest
- Herzog Heinrich von Braunschweig-Lüneburg, Vormünder des Landes Hessen, bekundet zugleich im Namen Landgraf Ludwigs [I.] , daß sich Bürgermeister, Schöffen und ganze Gemeinde Grebenstein pfandbar verpflichtet haben, dem Hasunger Abt Werner und Ritter Friedrich von Hertingshausen auf den kommenden Martinitag 50 Mark zu zahlen. Die Aussteller versprechen, die Stadt schadlos zu halten; geschieht das nicht, dann kann die Stadt die landgräfliche Erbgülte in Höhe von 26 fl. benutzen, um sich daraus schadlos zu halten.
Siegel beider Aussteller.
1414 feria secunda ante festum Walpurgis virginis. - Nachweise
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Weitere Personen
Braunschweig-Lüneburg, Herzöge, Heinrich der Milde · Hessen, Landgrafen, Ludwig I. · Hasungen, Äbte, Werner [II.] · Hertingshausen, Friedrich [IV.] von
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Weitere Orte
Grebenstein, Bürgermeister · Grebenstein, Schöffen · Grebenstein, Gemeinde · Hasungen, Kloster, Äbte
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Sachbegriffe
Vormünder · Bürgermeister · Schöffen · Gemeinden · Äbte · Ritter · Zahltermine · Schulden · Bürgschaften · Erbgülten
- Textgrundlage
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Stückangaben, Regest
Demandt, Regesten 2.1
- Zitierweise
- Landgrafen-Regesten online Nr. 2824 <https://www.lagis-hessen.de/index.php/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/2824> (Stand: 07.05.2026)

