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Regesten der Landgrafen von Hessen
1434 Juli 6
Die Brüder von Dernbach erhalten ein Lehen
Regest-Nr. 2765
- Überlieferung
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Abschriften: Staatsarchiv Marburg, Kopiar 4, Nr. 191, Bl. 46. Regesten: Demandt, Regesten Kopiare 1, S. 232 Nr. 581. - Regest
- Johann, Heiderich und Ludwig von Dernbach, Söhne des +Bernhard von Dernbach, erhalten ihren Teil an Dernbach mit Zubehör als Mannlehen und zu Burglehen 6 Pfund von des Landgrafen [Ludwig I.] alter Beede zu Gießen und 1 fl. von dem Triesche und dem Buchschaim.
D. a. d. etc. 34 tercia feria post festum visitacionis virginis Marie. - Nachweise
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Weitere Personen
Dernbach, Johann [IV.] von · Dernbach, Heiderich [II.] von · Dernbach, Ludwig [I.] von · Dernbach, Bernhard von · Hessen, Landgrafen, Ludwig I.
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Weitere Orte
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Sachbegriffe
Verwandte · Mannlehen · Lehen, erbliche · Burglehen · Geldgülten · Bede · Brachland [Triesche] · Triesche [Brachland] · Buchshain
- Textgrundlage
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Stückangaben, Regest
Demandt, Regesten 2.1
- Zitierweise
- Landgrafen-Regesten online Nr. 2765 <https://www.lagis-hessen.de/index.php/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/2765> (Stand: 08.05.2026)

