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Regesten der Landgrafen von Hessen

1416 November 28

Heinrich Cluder wird von Abgaben befreit

Regest-Nr. 2731

Überlieferung | Regest | Originaltext | Nachweise | Textgrundlage | Zitierweise
Überlieferung
Abschriften: Staatsarchiv Marburg, Kopiar 4, Nr. 136, Bl. 38-38v.
Regesten: Demandt, Regesten Kopiare 1, S. 223/224 Nr. 562.
Regest
Landgraf Ludwig [I.] bekundet, daß Abt und Konvent des Klosters Haina seinem Marburger Rentmeister Herrn Heinrich Cluder ihr Gut zu Niederofleiden verliehen haben, das vorzeiten Schichir bebaute. Wegen der von Cluder ihm und seinem +Vater [Hermann II.] geleisteten Dienste befreit Landgraf Ludwig [I.] dieses Gut von Beede, Dienst und allem andern, solange Cluder lebt. Nach seinem Tode, wenn das Gut wieder in die Hand des Klosters gelangt, ist es wieder Steuer- und dienstpflichtig wie bisher.
Siegel des Ausstellers.
Marburg 1416 sabbato post diem beate Katherine virginis.
Nachweise

Weitere Personen

Hessen, Landgrafen, Ludwig I. · Hessen, Landgrafen, Hermann II. · Cluder, Heinrich [II.] · Schichir

Weitere Orte

Haina, Kloster · Marburg, Rentmeister · Niederofleiden

Sachbegriffe

Äbte · Konvente · Klöster · Rentmeister · Amtmänner · Güter · Lehen · Dienste · Abgaben, Befreiung von · Steuern, Befreien von · Bede · Lehen, Heimfall von · Landgrafenitinerar

Textgrundlage

Stückangaben, Regest

Demandt, Regesten 2.1

Zitierweise
Landgrafen-Regesten online Nr. 2731 <https://www.lagis-hessen.de/index.php/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/2731> (Stand: 11.05.2026)