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Regesten der Landgrafen von Hessen
1423 Oktober 11
Die Brüder und Vettern von Buchenau lassen sich ihr Lehen bestätigen
Regest-Nr. 2652
- Überlieferung
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Abschriften: Staatsarchiv Marburg, Kopiar 4, Nr. 86, Bl. 27v-28. Regesten: Demandt, Regesten Kopiare 1, S. 212 Nr. 512. - Regest
- Wilhelm, Georg, Rörich und Heinrich, Brüder und Vettern, von Buchenau bekunden, daß die Landgrafen Heinrich [II.] und Hermann [II.] die Lehen ihrer Vorfahren (aldern) von Buchenau mit einer Gülte von 20 Mark - je 4 Pfd. für eine Mark zu rechnen - aus den Renten des Amtes Rotenburg gebessert haben, zahlbar durch den dortigen Rentmeister jährlich halb zu Mai 1 und halb zu September 29 in Rotenburger Währung. Sie verpflichten sich, die von ihren Vorfahren in den darüber übergebenen Urkunden eingegangenen Verpflichtungen zu halten, was umgekehrt Landgraf Ludwig [I.] auch verspricht, und unterstellen sich dem Landgrafen (so han wir uns ... zcu dem ... fursten . .. gethan), der sie mit den gen. 20 Mark anteilmäßig als Mannlehen belehnt.
Siegel der Aussteller.
D. a. d. 1423 secunda feria proxima post festum sanctorum martirum Dionisii et sociorum eius. - Nachweise
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Weitere Personen
Buchenau, Wilhelm von · Buchenau, Georg von · Buchenau, Heinrich [I.] von · Hessen, Landgrafen, Heinrich II. · Hessen, Landgrafen, Hermann II. · Hessen, Landgrafen, Ludwig I.
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Weitere Orte
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Sachbegriffe
Lehen, erbliche · Lehen · Gülten · Währungseinheiten · Währungen, Rotenburger · Renten · Ämter · Lehen, Bessern von · Rentmeister · Amtmänner · Zahltermine · Verwandte · Lehensurkunden · Lehenspflichten · Mannlehen
- Textgrundlage
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Stückangaben, Regest
Demandt, Regesten 2.1
- Zitierweise
- Landgrafen-Regesten online Nr. 2652 <https://www.lagis-hessen.de/index.php/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/2652> (Stand: 13.05.2026)

