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Regesten der Landgrafen von Hessen
1415 Februar 24
Kurt und Heinrich von Worbis erhalten ein Lehen in Witzenhausen
Regest-Nr. 2622
- Überlieferung
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Abschriften: Staatsarchiv Marburg, Kopiar 4, Nr. 56, Bl. 14v. Regesten: Demandt, Regesten Kopiare 1, S. 203 Nr. 482. - Regest
- Landgraf Ludwig [I.] gibt den Vettern Kurt und Heinrich von Worbis als Mannlehen 4 Mark jährlicher Gülte Witzenhäuser Währung, die ihnen der Witzenhäuser Amtmann jährlich zu Michaelis aus der dortigen Rente und Gülte zahlen soll. Sie sind jederzeit mit 40 Mark ablösbar, die dann die Vettern mit Eigengut wieder belegen müssen und vom Landgrafen als Lehen zurückerhalten.
Siegel des Ausstellers.
D. Cassel a. d. 1415 dominica Reminiscere. - Nachweise
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Weitere Personen
Hessen, Landgrafen, Ludwig I. · Worbis, Kurt von · Worbis, Heinrich von
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Weitere Orte
Witzenhausen, Währung · Witzenhausen, Amtmänner · Witzenhausen, Renten · Kassel
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Sachbegriffe
Verwandte · Mannlehen · Lehen · Geldgülten · Währungen, Witzenhäuser · Amtmänner · Zahltermine · Landgrafenitinerar · Renten · Gülten · Renten, Ablösen von · Eigengüter · Lehen, Aufgabe von
- Textgrundlage
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Stückangaben, Regest
Demandt, Regesten 2.1
- Zitierweise
- Landgrafen-Regesten online Nr. 2622 <https://www.lagis-hessen.de/index.php/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/2622> (Stand: 09.05.2026)

