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Regesten der Landgrafen von Hessen

1414 August 23

Belehnung der Brüder von Westerhayn mit einem Mannlehen

Regest-Nr. 2609

Überlieferung | Regest | Originaltext | Nachweise | Textgrundlage | Zitierweise
Überlieferung
Abschriften: Staatsarchiv Marburg, Kopiar 4, Nr. 43, Bl. 11v.
Regesten: Demandt, Regesten Kopiare 1, S. 199/200 Nr. 469.
Regest
Landgraf Ludwig [I.] gibt den Brüdern Burghard und Arnd von Westerhayn als Mannlehen 33 fl., die ihnen nach Ausweis der Urkunden jährlich zum Himmelfahrtstag fällig sind.
D. in vigilia Barthohmei apostoli 1414.
Nachweise

Weitere Personen

Hessen, Landgrafen, Ludwig I. · Westerhayn, Burghard von · Westerhayn, Arnd von

Sachbegriffe

Mannlehen · Lehen · Verwandte · Zahltermine

Textgrundlage

Stückangaben, Regest

Demandt, Regesten 2.1

Zitierweise
Landgrafen-Regesten online Nr. 2609 <https://www.lagis-hessen.de/index.php/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/2609> (Stand: 07.05.2026)