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Regesten der Landgrafen von Hessen
1414 August 23
Belehnung der Brüder von Westerhayn mit einem Mannlehen
Regest-Nr. 2609
- Überlieferung
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Abschriften: Staatsarchiv Marburg, Kopiar 4, Nr. 43, Bl. 11v. Regesten: Demandt, Regesten Kopiare 1, S. 199/200 Nr. 469. - Regest
- Landgraf Ludwig [I.] gibt den Brüdern Burghard und Arnd von Westerhayn als Mannlehen 33 fl., die ihnen nach Ausweis der Urkunden jährlich zum Himmelfahrtstag fällig sind.
D. in vigilia Barthohmei apostoli 1414. - Nachweise
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Weitere Personen
Hessen, Landgrafen, Ludwig I. · Westerhayn, Burghard von · Westerhayn, Arnd von
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Sachbegriffe
Mannlehen · Lehen · Verwandte · Zahltermine
- Textgrundlage
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Stückangaben, Regest
Demandt, Regesten 2.1
- Zitierweise
- Landgrafen-Regesten online Nr. 2609 <https://www.lagis-hessen.de/index.php/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/2609> (Stand: 07.05.2026)

