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Regesten der Landgrafen von Hessen

1456 Juni 10

Hans Döring und seine Frau hinterlassen ihr Vermögen dem Landgrafen

Regest-Nr. 2550

Überlieferung | Regest | Originaltext | Nachweise | Textgrundlage | Zitierweise
Überlieferung
Abschriften: Staatsarchiv Marburg, Kopiar 3, Nr. 232, Bl. 61v-62.
Regesten: Demandt, Regesten Kopiare 1, S. 187 Nr. 424.
Regest
Hans Döring und seine Frau Gela, wohnhaft zu Kassel, bekunden, daß sie Landgraf Ludwig [I.] wegen der ihnen erwiesenen Gnade ihren gesamten Besitz an liegender und fahrender Habe einschließlich der 100 fl. beim Rate zu Kassel aufgelassen haben, er ihnen jedoch alles zum lebenslänglichen Nießbrauch überlassen hat. Nach ihrem Tode fällt dann alles an den Landgrafen oder seine Erben widerspruchslos heim.
Es siegelt der Kasseler Rentmeister Konrad Palmenie, der an dieser Übereinkunft mitgewirkt hat.
Uff donnerstag noch sanct Bonifacii tag 1456.
Nachweise

Weitere Personen

Döring, Hans [I.] · Döring, Gela, Frau Hans [I.] · Hessen, Landgrafen, Ludwig I. · Palmenie, Konrad

Weitere Orte

Kassel, Rat · Kassel, Bürger

Sachbegriffe

Rentmeister · Amtmänner · Güter, liegende · Güter, fahrende · Räte · Nutznieß · Testamente · Erben

Textgrundlage

Stückangaben, Regest

Demandt, Regesten 2.1

Zitierweise
Landgrafen-Regesten online Nr. 2550 <https://www.lagis-hessen.de/index.php/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/2550> (Stand: 07.05.2026)