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Regesten der Landgrafen von Hessen

1438 April 15

Hans von Dörnberg bestätigt Erhalt einer Pfandsumme

Regest-Nr. 2541

Überlieferung | Regest | Originaltext | Nachweise | Textgrundlage | Zitierweise
Überlieferung
Abschriften: Staatsarchiv Marburg, Kopiar 3, Nr. 223, Bl. 56v-57.
Regesten: Demandt, Regesten Kopiare 1, S. 185 Nr. 415.
Regest
Hans von Dörnberg bekundet, daß ihm das Schloß Altenstein verpfändet war, als hessisches Lehen jetzt jedoch von Landgraf Ludwig [I.] an Hans von Bischofshausen zu Lehen gegeben worden ist und er von ihnen sein Geld, das er darauf stehen hatte, wiedererhalten hat.
Siegel des Ausstellers.
Uff dienstag nach dem heilgen Ostertage 1438.
Nachweise

Weitere Personen

Dörnberg, Hans von · Hessen, Landgrafen, Ludwig I. · Bischofshausen, Hans [II.] von

Weitere Orte

Altenstein (Lkr. Eichsfeld/Thüringen), Burg

Sachbegriffe

Lehen · Burgen · Pfänder · Pfänder, Auslösen von · Lehen, Einsetzen in

Textgrundlage

Stückangaben, Regest

Demandt, Regesten 2.1

Zitierweise
Landgrafen-Regesten online Nr. 2541 <https://www.lagis-hessen.de/index.php/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/2541> (Stand: 28.05.2026)