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Regesten der Landgrafen von Hessen

1455 April 10

Hans Geldmache schwört Urfehde

Regest-Nr. 2499

Überlieferung | Regest | Originaltext | Nachweise | Textgrundlage | Zitierweise
Überlieferung
Abschriften: Staatsarchiv Marburg, Kopiar 3, Nr. 179, Bl. 50.
Regesten: Demandt, Regesten Kopiare 1, S. 176-177 Nr. 371.
Regest
Hans Geldmache hat dem Landgrafen [Ludwig I.] Urfehde geschworen und gelobt, sein Knecht zu sein und zu bleiben.
Siegel Hermann Meisenbugs.
A. etc. 55 uff donerstag nach dem heilgen Ostertage.
Nachweise

Weitere Personen

Geldmache, Hans · Hessen, Landgrafen, Ludwig I. · Meisenbug, Hermann [IV.]

Sachbegriffe

Urfehden · Amtmänner · Knechte · Dienste, Aufnahme von

Textgrundlage

Stückangaben, Regest

Demandt, Regesten 2.1

Zitierweise
Landgrafen-Regesten online Nr. 2499 <https://www.lagis-hessen.de/index.php/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/2499> (Stand: 07.05.2026)