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Regesten der Landgrafen von Hessen

1454 Januar 30

Magnus und Hermann von Hepern schwören Urfehde

Regest-Nr. 2483

Überlieferung | Regest | Originaltext | Nachweise | Textgrundlage | Zitierweise
Überlieferung
Ausfertigung: Staatsarchiv Marburg, Urkunden, Fehde- und Sühnebriefe.
Abschriften: Staatsarchiv Marburg, Kopiar 3, Nr. 162, Bl. 48.
Regesten: Demandt, Regesten Kopiare 1, S. 173 Nr. 354.
Regest
Die Brüder Magnus und Hermann von Hepern haben dem Landgrafen [Ludwig I.] (Urfehde) geschworen.
Jeder hat dem Landgrafen eine besondere Urkunde unter seinem Siegel gegeben.
uff mitwochen nach Pauli conversionis a. etc. 54.
Beide Urkunden erhalten, jedoch geht nicht daraus hervor, daß es sich um Brüder handelt. Sie haben jedoch das gleiche Siegelbild (eine schräglinks gelegte Heppe).
Nachweise

Weitere Personen

Hepern, Magnus von · Hepern, Hermann von · Hessen, Landgrafen, Ludwig I.

Sachbegriffe

Urfehden

Textgrundlage

Stückangaben, Regest

Demandt, Regesten 2.1

Zitierweise
Landgrafen-Regesten online Nr. 2483 <https://www.lagis-hessen.de/index.php/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/2483> (Stand: 13.05.2026)