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Regesten der Landgrafen von Hessen
1453 September 13
Heiderich von Plettenberg tritt in hessische Dienste und schwört Urfehde
Regest-Nr. 2464
- Überlieferung
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Ausfertigung: Staatsarchiv Marburg, Urkunden, Fehde- und Sühnebriefe. Abschriften: Staatsarchiv Marburg, Kopiar 3, Nr. 143, Bl. 46v. Regesten: Demandt, Regesten Kopiare 1, S. 169/170 Nr. 335. - Regest
- Heiderich von Plettenberg, Johanns Sohn von Woldenberg, wird von Landgraf Ludwig [I.] zum Diener angenommen gegen jedermann, wobei Heiderich den Erzbischof von Köln ausnimmt. Er schwört dem Landgrafen Urfehde und siegelt.
Uff Donnerstag vor des heilgen crucis tag exaltacionis a. etc. 53.
Die Worte [von Woldenberg stehen] nicht in der Ausfertigung. - Nachweise
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Weitere Personen
Plettenberg, Heiderich [II.] von · Plettenberg, Johann [II.] von · Hessen, Landgrafen, Ludwig I. · Köln, Erzbischöfe
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Weitere Orte
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Sachbegriffe
- Textgrundlage
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Stückangaben, Regest
Demandt, Regesten 2.1
- Zitierweise
- Landgrafen-Regesten online Nr. 2464 <https://www.lagis-hessen.de/index.php/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/2464> (Stand: 06.05.2026)

