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Regesten der Landgrafen von Hessen

1448 Dezember 26

Kurt Bothenne schwört Urfehde

Regest-Nr. 2420

Überlieferung | Regest | Originaltext | Nachweise | Textgrundlage | Zitierweise
Überlieferung
Abschriften: Staatsarchiv Marburg, Kopiar 3, Nr. 99, Bl. 43v.
Regesten: Demandt, Regesten Kopiare 1, S. 162 Nr. 291.
Regest
Kurt Bothenne hat dem Landgrafen [Ludwig I.] und seinen Landen und Leuten (Urfehde) geschworen.
Siegel des Junkers Hermann Meisenbug.
A.etc. 49 uff sent Steffans tagk in den wynachtheilgen tagen
Nachweise

Weitere Personen

Bothenne, Kurt · Hessen, Landgrafen, Ludwig I. · Meisenbug, Hermann [IV.]

Sachbegriffe

Urfehden · Junker

Textgrundlage

Stückangaben, Regest

Demandt, Regesten 2.1

Zitierweise
Landgrafen-Regesten online Nr. 2420 <https://www.lagis-hessen.de/index.php/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/2420> (Stand: 08.05.2026)