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Regesten der Landgrafen von Hessen

(kurz nach 1450)

Belehnung Hermann Riedesels

Regest-Nr. 2298

Überlieferung | Regest | Originaltext | Nachweise | Textgrundlage | Zitierweise
Überlieferung
Abschriften: Staatsarchiv Marburg, Kopiar 3, Nr. 11, Bl. 15.
Regesten: Demandt, Regesten Kopiare 1, S. 146, Nr. 237; Riedesel zu Eisenbach 2, S. 212 Nr. 767.
Regest
Landgraf Ludwig [I.] belehnt seinen Erbmarschall Hermann Riedesel und Heimlichen und dessen Söhne Hermann, Kaspar und Georg mit 12 fl. jährlich zu Martini vom Zoll zu Gemünden an der Straße als Mannlehen, das mit 120 fl. ablösbar ist und dann entsprechend wiederbelegt werden muß.
Da es sich um ein ursprünglich Ziegenhainisches Mannlehen handelt und der Aussteller Landgraf Ludwig [I.] ist, [muß die Urkunde kurz nach 1450 ausgestellt worden sein].
Nachweise

Weitere Personen

Hessen, Landgrafen, Ludwig I. · Riedesel zu Eisenbach, Hermann II. · Riedesel zu Eisenbach, Hermann III. · Riedesel, Kaspar · Riedesel zu Eisenbach, Georg I.

Weitere Orte

Gemünden, Zoll an der Straße

Sachbegriffe

Mannlehen · Erbmarschälle · Söhne · Zölle · Pfänder, Auslösen von

Textgrundlage

Stückangaben, Regest

Demandt, Regesten 2.1

Zitierweise
Landgrafen-Regesten online Nr. 2298 <https://www.lagis-hessen.de/index.php/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/2298> (Stand: 29.05.2026)