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Regesten der Landgrafen von Hessen

1456 Mai 12

Anstellung des Knechts Hildebrand Moneken

Regest-Nr. 2294

Überlieferung | Regest | Originaltext | Nachweise | Textgrundlage | Zitierweise
Überlieferung
Abschriften: Staatsarchiv Marburg, Kopiar 3, Nr. 35, Bl. 29v-30.
Regesten: Demandt, Regesten Kopiare 1, S. 152, Nr. 261
Regest
Landgraf Ludwig [I.] nimmt Hildebrand Moneken zum Knecht auf Lebenszeit an, um dem Landgrafen gegen die von Flotau und sonst zu dienen. Hildebrand erhält jährlich für sich und seine Frau Metze 2 Ml. Korn und soll im Lande zu Trendelburg wohnen und bleiben.
Siegel des Ausstellers.
Uff mittewochen vor dem heiligen Phingest tage 1456.
Nachweise

Weitere Personen

Hessen, Landgrafen, Ludwig I. · Moneken, Hildebrand, Knecht · Moneken, Metze · Flotau, von

Weitere Orte

Trendlburg, Land

Sachbegriffe

Knechte · Amtmänner · Besoldungen

Textgrundlage

Stückangaben, Regest

Demandt, Regesten 2.1

Zitierweise
Landgrafen-Regesten online Nr. 2294 <https://www.lagis-hessen.de/index.php/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/2294> (Stand: 07.05.2026)