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Regesten der Landgrafen von Hessen

1438 März 23

Einlösung einer Schuldverschreibung durch Meingoz Gulden

Regest-Nr. 2273

Überlieferung | Regest | Originaltext | Nachweise | Textgrundlage | Zitierweise
Überlieferung
Abschriften: Staatsarchiv Marburg, Kopiar 3, Nr. 5, Bl. 7-7v.
Regesten: Demandt, Regesten Kopiare 1, S. 144, Nr. 231.
Regest
Meingoz Gulden und seine Frau Liese bekunden, daß sie die Dörfer Lauter und Lindenstruth von den Strebekotz und Henne Riedesel, +Eckhards Sohn, eingelöst haben, Lauter für 170 fl. und Lindenstruth für 175 fl., und sie diese Dörfer nunmehr innehaben, bis sie der Landgraf [Ludwig I.] für die genannten Summen wieder einlöst.
Es siegeln Meingoz und die Brüder Johann, Ritter, und Hermann Meisenbug.
D. dominica Letare 1438.
Nachweise

Weitere Personen

Gulden, Meingoz [II.] · Gulden, Liese · Strebekotz · Riedesel, Henne [IV.] · Riedesel, Eckhard [II.] · Hessen, Landgrafen, Ludwig I. · Meisenbug, Johann [I.] · Meisenbug, Hermann [IV.]

Weitere Orte

Lauter, Dorf · Lindenstruth, Dorf

Sachbegriffe

Schulden · Dörfer · Ritter · Ehefrauen · Söhne · Verwandte · Pfänder, Auslösen von · Pfandschaften

Textgrundlage

Regest

Demandt, Regesten 2.1

Stückangaben

Demandt, Regeste 2.1

Zitierweise
Landgrafen-Regesten online Nr. 2273 <https://www.lagis-hessen.de/index.php/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/2273> (Stand: 29.05.2026)