Landesgeschichtliches Informationssystem Hessen
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Regesten der Landgrafen von Hessen

1353 Oktober 8

Verpfändung des Vorwerks zu Homberg an Johann von Hirzenhain

Regest-Nr. 2267

Überlieferung | Regest | Originaltext | Nachweise | Textgrundlage | Zitierweise
Überlieferung
Abschriften: Staatsarchiv Marburg, Kopiar 1, Nr. 120, Bl. 62v.
Regesten: Demandt, Regesten Kopiare 1, S. 105, Nr. 120.
Regest
Landgraf Heinrich bekundet, daß er Johann von Hirzenhain und, wenn dieser ohne Leibeserben stirbt, Bruno von Lohra (Lare) 197 ½ Pfd. Heller schuldet, wofür er ihnen sein Vorwerk zu Homberg zum Pfand setzt, bis er Johann ein Erbburglehen von 5 Mark aus einer Stadt angewiesen und ihm dafür 50 Mark gegeben hat. Wenn das geschehen ist, soll Johann dem Landgrafen aus dem Vorwerk ein Drittel der jährlichen Einkünfte verabfolgen, wie das jetzt auch Bruno von Lohra schon tut.
Siegel des Ausstellers.
1353 feria tercia post Remigii.
Nachweise

Weitere Personen

Hessen, Landgrafen, Heinrich II. · Hirzenhain, Johann von · Lohra, Bruno von

Weitere Orte

Homberg, Vorwerk

Sachbegriffe

Schulden · Vorwerke · Verpfändungen · Erbburglehen · Anweisungen

Textgrundlage

Stückangaben, Regest

Demandt, Regesten 2.1

Zitierweise
Landgrafen-Regesten online Nr. 2267 <https://www.lagis-hessen.de/index.php/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/2267> (Stand: 25.05.2026)