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Regesten der Landgrafen von Hessen

1409 Mai 14

Belehnung des Hartrad von Hundelshausen

Regest-Nr. 2159

Überlieferung | Regest | Originaltext | Nachweise | Textgrundlage | Zitierweise
Überlieferung
Abschriften: Staatsarchiv Marburg, Kopiar 2, Nr. 26, Bl. 26v.
Regesten: Demandt, Regesten Kopiare 1, Nr. 204, S. 137.
Regest
Hartrad von Hundelshausen wird von Landgraf Hermann mit dem Gericht zu Cappel, dem Burglehen zu Reichenbach und dessen Zubehör ebendort und in Hopfelde (Hubfelde), Grimolderode und Dinkelberg sowie dem halben Zehnten zu Ditmold, wie es bereits sein Vater und dessen Vettern von Landgraf Heinrich hatten, belehnt.
Siegel des Ausstellers.
D. feria tercia in rogationibus 1409.
Nachweise

Weitere Personen

Hundelshausen, Hartrad [II.] von · Hessen, Landgrafen, Hermann II.

Weitere Orte

Cappel, Gerichte · Reichenbach, Burglehen · Hopfelde · Grimeolderode · Dinkelberg · Ditmold

Sachbegriffe

Gerichte · Burglehen · Lehen, erbliche · Lehen · Zehnte · Väter · Vettern

Textgrundlage

Stückangaben, Regest

Demandt, Regesten

Zitierweise
Landgrafen-Regesten online Nr. 2159 <https://www.lagis-hessen.de/index.php/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/2159> (Stand: 07.05.2026)