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Regesten der Landgrafen von Hessen
1409 Mai 14
Belehnung des Hartrad von Hundelshausen
Regest-Nr. 2159
- Überlieferung
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Abschriften: Staatsarchiv Marburg, Kopiar 2, Nr. 26, Bl. 26v. Regesten: Demandt, Regesten Kopiare 1, Nr. 204, S. 137. - Regest
- Hartrad von Hundelshausen wird von Landgraf Hermann mit dem Gericht zu Cappel, dem Burglehen zu Reichenbach und dessen Zubehör ebendort und in Hopfelde (Hubfelde), Grimolderode und Dinkelberg sowie dem halben Zehnten zu Ditmold, wie es bereits sein Vater und dessen Vettern von Landgraf Heinrich hatten, belehnt.
Siegel des Ausstellers.
D. feria tercia in rogationibus 1409. - Nachweise
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Weitere Personen
Hundelshausen, Hartrad [II.] von · Hessen, Landgrafen, Hermann II.
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Weitere Orte
Cappel, Gerichte · Reichenbach, Burglehen · Hopfelde · Grimeolderode · Dinkelberg · Ditmold
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Sachbegriffe
Gerichte · Burglehen · Lehen, erbliche · Lehen · Zehnte · Väter · Vettern
- Textgrundlage
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Stückangaben, Regest
Demandt, Regesten
- Zitierweise
- Landgrafen-Regesten online Nr. 2159 <https://www.lagis-hessen.de/index.php/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/2159> (Stand: 07.05.2026)

