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Regesten der Landgrafen von Hessen
1404 Juni 2
Urfehdeleistung des Henne von Wehren und seines Sohnes
Regest-Nr. 2126
- Überlieferung
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Abschriften: Staatsarchiv Marburg, Kopiar 2, Nr. 14, Bl. 13-13v. Regesten: Demandt, Regesten Kopiare 1, Nr. 192, S. 134. - Regest
- Henne von Wehren und sein Sohn Thiele leisten Landgraf Hermann Urfehde (1) und verbürgen sich dafür, daß Hennes Söhne Henne und Hermann dasselbe tun, wenn sie mündig geworden sind.
Es siegeln beide Aussteller, Adolf von Wildungen und Wolmeringhausen der kune.
D. 1404 feria secunda proxima post festum corporis Christi.
(1) Am Rande steht (was im Text nicht vorkommt):Orfehdesbrif des swin handels etc. - Nachweise
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Weitere Personen
Wehren, Henne [I.] von · Wehren, Thiele [II.] von · Hessen, Landgrafen, Hermann II. · Wehren, Henne [II.] von · Wehren, Hermann von · Wildungen, Adolf von · Wolmeringhausen
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Sachbegriffe
- Textgrundlage
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Stückangaben, Regest
Demandt, Regesten
- Zitierweise
- Landgrafen-Regesten online Nr. 2126 <https://www.lagis-hessen.de/index.php/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/2126> (Stand: 07.05.2026)

