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Regesten der Landgrafen von Hessen

1403 Juli 23

Quittung des Eckebrecht von Grifte d.Ä. und seines Sohnes

Regest-Nr. 2025

Überlieferung | Regest | Originaltext | Nachweise | Textgrundlage | Zitierweise
Überlieferung
Abschriften: Staatsarchiv Marburg, Kopiar 2, Nr. 27, Bl. 26v-27.
Regesten: Demandt, Regesten Kopiare 1, Nr. 205, S. 137.
Regest
Eckebrecht von Grifte d.Ä. und sein Sohn Eckebrecht d.J., beide Ritter, bekunden, daß Landgraf Hermann die 26 Mark zu je 56 Schilling und die 2 Pfd., die Landgraf Heinrich und Landgraf Hermann dem +Wiegand Riedesel und ihnen verschrieben hatte wegen der Gefangenschaft, die Wiegand und Eckebrecht d..Ä. ihretwillen erlitten hatten, abgelöst hat und alle Urkunden darüber ungültig sein sollen.
Siegel der beiden Aussteller.
D. 1403 feria secunda ante diem beati Jacobi apostoli.
Nachweise

Weitere Personen

Grifte, Eckebrecht [II.] von · Grifte, Eckebrecht [III.] von · Hessen, Landgrafen, Hermann II. · Hessen, Landgrafen, Heinrich II. · Riedesel, Wiegand

Sachbegriffe

Quittungen · Ritter · Gefängnisse · Gefangene

Textgrundlage

Stückangaben, Regest

Demandt, Regesten

Zitierweise
Landgrafen-Regesten online Nr. 2025 <https://www.lagis-hessen.de/index.php/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/2025> (Stand: 06.05.2026)